Artikel 3 GG: Ein historischer Schritt – aber wir dürfen nicht stehen bleiben

Artikel 3 GG: Ein historischer Schritt – aber wir dürfen nicht stehen bleiben

Am 26. September 2025 hat der Bundesrat einen Beschluss gefasst, der in die Geschichte eingehen dürfte: Künftig soll Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes um den Schutz der sexuellen Identität ergänzt werden. Damit würde erstmals unmissverständlich festgeschrieben, dass niemand in Deutschland aufgrund seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden darf.

Das ist ein großer Meilenstein – und ein starkes Signal an lesbische, schwule, bisexuelle und queere Menschen in unserem Land. Jahrzehntelang hat die Community dafür gekämpft, dass dieser Schutz in der Verfassung verankert wird. Nun sind wir diesem Ziel endlich ein gutes Stück nähergekommen.


Warum dieser Erfolg zählt

Die Ergänzung ist weit mehr als ein symbolischer Akt. Sie macht klar, dass unsere Demokratie den Schutz queerer Menschen ausdrücklich einschließt. Gerade in Zeiten, in denen queerfeindliche Übergriffe wieder zunehmen, ist das ein wichtiges Zeichen: Rechte, die hart erkämpft wurden, dürfen nicht zur Debatte stehen – weder heute noch in Zukunft.


Aber: Eine entscheidende Lücke bleibt

So sehr wir diesen Fortschritt feiern können, er reicht nicht aus. Denn die geschlechtliche Identität ist nicht Teil der Reform. Damit bleiben trans*, inter* und nicht-binäre Menschen außen vor – obwohl gerade sie aktuell besonders stark von Diskriminierung betroffen sind.

Hier zeigt sich ein Widerspruch: Auf der einen Seite bekennen wir uns zu Vielfalt, auf der anderen lassen wir genau diejenigen ungeschützt, die am dringendsten Unterstützung brauchen.


Verantwortung der Politik

Jetzt ist der Bundestag am Zug. Die Reform darf nicht halbherzig bleiben. Wer es ernst meint mit Demokratie, Freiheit und Gleichheit, muss auch den Schutz aller queeren Menschen sicherstellen – unabhängig davon, ob es um die sexuelle oder die geschlechtliche Identität geht.

Von den Abgeordneten aller demokratischen Parteien erwarte ich, dass sie nicht nur den aktuellen Beschluss mittragen, sondern auch den Mut haben, die geschlechtliche Identität in Artikel 3 aufzunehmen.


Meine persönliche Meinung

Der 26. September 2025 markiert einen wichtigen Fortschritt, auf den viele Menschen seit Jahrzehnten warten. Aber es darf nicht bei diesem Zwischenschritt bleiben.

👉 Wir müssen weiter dafür kämpfen, dass kein Mensch in Deutschland wegen seiner sexuellen oder geschlechtlichen Identität diskriminiert wird.
👉 Artikel 3 muss endlich zu einem unmissverständlichen Bekenntnis zu Respekt, Vielfalt und echter Gleichberechtigung werden.

Denn nur so sichern wir nicht allein die Rechte Einzelner, sondern stärken auch die Grundpfeiler unserer Demokratie.

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